Das musst du wissen beim Campen in der Natur

Benutzerordnung für das Wandern und Campen im Naturpark Obere Donau

Spielregeln für die Nutzung der Trekkingcamps

Mit der Buchung eines unserer Camps erkennst Du die Benutzerordnung an.

Übernachten
  • Campen im Wald ist nur in den dafür ausgewiesenen Naturpark-Trekkingcamps vom 01.05 bis 31.10 erlaubt. Außerhalb der jährlichen Nutzungszeit sind Übernachten und Feuermachen auf diesen Plätzen verboten.
  • Du darfst nur mit einer gültigen Buchungsbestätigung übernachten. Diese erhältst Du nach erfolgreicher Buchung über diese Seite. Bedenke, dass die Camps ausschließlich online buchbar sind!
  • Deine Buchungsbestätigung ist (digital oder in ausgedruckter Form) mitzuführen und auf Verlangen des Betreibers oder eines anderen Berechtigten vorzuweisen.
  • Jedes Camp kann nur für eine Nacht gebucht werden.
  • Die Anreise ins Naturpark-Trekkingcamp kann am Tag der gebuchten Übernachtung ab 17:00 Uhr erfolgen, abgereist werden muss bis spätestens 10:00 Uhr am Folgetag.
  • Die Trekkingcamps sind mit maximal drei 3-Personenzelte belegbar.
  • Pro Zelt dürfen maximal drei Personen über sechs Jahren übernachten.
  • Zelte dürfen nur auf den mit Hackschnitzel gekennzeichneten Flächen aufgestellt werden.
Feuer machen
  • Informiere Dich am Tag vor der Nutzung der Trekkingcamps beim Deutschen Wetterdienst über die Prognose der Waldbrandgefahr.
  • Für den Landkreis Sigmaringen ist der Waldbrand­gefahrenindex der Station Sigmaringen-Laiz
  • Wird vom Deutschen Wetterdienst für die relevanten Gebiete die Waldbrandgefahrenstufe (der Waldbrandgefahrenindex) 3 (mittlere Gefahr), 4 (hohe Gefahr) oder 5 (sehr hohe Gefahr) vorhergesagt, darfst Du die Feuerstelle nicht benutzen und kein offenes Feuer entzünden. Es dürfen dann auch keine Campingkocher oder ähnliches verwendet werden.
  • Feuer darf nur in der dafür vorgesehenen Feuerstelle entzündet werden und es darf nur unter dauernder Aufsicht brennen.
  • Das Feuerholz darf nicht höher als 30 cm hoch aufgeschichtet werden.
  • Im Wald gilt vom 01.03. bis 31.10. eines jeden Jahres zudem ein generelles Rauchverbot (LWaldG BW).
  • Das Abbrennen von Feuerwerkskörpern ist untersagt.
Notdurft
  • An allen Trekkingcamps gibt es ein Klohäuschen. Bitte benutze es.
  • Müll, Hygieneartikel oder sonstige Gegenstände, die nicht verrotten können, gehören nicht in die Komposttoilette.
  • Streue trockenes Abdeckmaterial, z.B. Laub oder Einstreu in die Toilette. Das mindert den Geruch und trägt zur Kompostierung bei.
Nimm Deinen Müll wieder mit

Mit der Buchung verpflichtest Du Dich, Deinen Müll vom Camp restlos wieder mitzunehmen. Das Vergraben oder Verbrennen von Müll ist verboten. Bitte melde schwere Verunreinigungen, die von anderen Gästen hinterlassen wurden, an die Buchungsstelle. Lasse keine Essensreste offen stehen, da dies Tiere wie Mäuse, Füchse, Waschbären oder Wildschweine anlocken könnte.

Hunde

Hunde sind in den Camps willkommen, sie müssen jedoch an der Leine geführt werden. Es gilt §4 der Tollwutverordnung BW.

Respektvoller Umgang mit der Natur

Du befindest Dich mitten im Lebensraum Wald, bitte respektiere die Natur und nimm Rücksicht auf Tiere, andere Menschen und Pflanzen. Störung des Jagdbetriebs, das Betreten von Waldverjüngungen und Jagdeinrichtungen ist untersagt. Verhalte Dich leise. Übermäßiger Lärm und der Einsatz von mobilen Lautsprechern und technischen Abspielgeräten sind nicht zulässig, denn dadurch werden Tiere und andere Waldbesucher gestört.

Waldtypische Gefahren beachten

Bleib auf den Wegen! Abgesperrte Waldgebiete aufgrund von Forstbetriebsarbeiten oder Naturschutzmaßnahmen dürfen nicht betreten werden. Hier besteht Lebensgefahr!
Die Benutzung der Trekkingcamps erfolgt auf eigene Gefahr. Für mögliche Schäden infolge der Waldbeschaffenheit insbesondere durch herabfallende Äste oder umstürzende Bäume wird keine Haftung übernommen. Besondere Beachtung gilt bei Unwetter und Sturm. Durch die Betretungsbefugnis werden keine zusätzlichen Sorgfalts- oder Verkehrssicherungspflichten begründet. Es besteht insbesondere keine Haftung für typische, sich aus der Natur ergebende Gefahren.

Denke an Wasser

Bitte bring Trinkwasser und Wasser zum Waschen mit (4-5 l pro Person + Tag). An den Trekkingcamps sind keine Wasserstellen vorhanden!

Die Camp-Betreuer*innen helfen Dir bei Problemen

Die Camp-Betreuer*innen sind vom jeweiligen Betreiber des Trekkingcamps angestellt. Sie können Dir helfen, falls es einmal Probleme gibt. Wir bitten Dich jedoch, die Kontaktaufnahme auf absolut dringende Fälle zu beschränken. Die Telefonnummer findest Du auf Deiner Buchungsbestätigung.
Die Camp-Betreuer*innen sind berechtigt, das Hausrecht auszuüben, d.h. sie können Gäste vom Camp verweisen, wenn dies im Interesse anderer Gäste oder der Natur erforderlich ist. Bei Verstößen behalten wir uns vor, entsprechende Bußgeldverfahren einzuleiten.

Für allgemeine Informationen zum Trekkingangebot steht Dir die Geschäftsstelle des Naturparkvereins zu den Geschäftszeiten (Montag bis Freitag 9-17 Uhr) zur Verfügung.

Befahre keine Waldwege

Das Befahren von Waldwegen mit motorisierten Kraftfahrzeugen ist nicht gestattet.

Notfälle

In lebensbedrohlichen Notfällen, wie schweren Verletzungen, Waldbrand oder anderweitigen Notlagen wähle die 112 unter Angabe des Namens Deines Trekkingcamps, diesen findest Du in deiner Buchungsbestätigung und jeweils auf einem Schild am Camp. Den Einsatzkräften ist der Standort der Camps bekannt.