AGBs Trekking Obere Donau

1. Rechtsgrundlagen/Allgemeines

  1. Vertragsgegenstand ist die zeitlich begrenzte Überlassung von Trekking-Camps zur Übernachtung.
  2. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Gast und dem Naturpark Obere Donau e.V. im Folgenden Naturpark genannt gelten diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Der Gast bestätigt diese mit seiner Buchung im Internet unter www.trekking-obere-donau.de von diesen Kenntnis genommen zu haben.
  3. Die Trekking Camps sind Bestandteil des Angebots „Trekking Obere Donau“ des Naturparks und seinen Kooperationspartnern.

 

2. Vertragsschluss/Zahlungsmodalitäten

  1. Mit seiner elektronischen Anmeldung bietet der Gast dem Naturpark den Abschluss eines Vertrages über die Nutzung von Trekking-Camps zur Übernachtung verbindlich an.
  2. Der Vertrag kommt mit dem Gast dadurch zustande, in dem der betreffende Naturpark dem Gast die Buchung elektronisch bestätigt.
  3. Die Anmeldung erfolgt durch den Gast. Der Gast haftet entsprechend der gesetzlichen Vorschriften für Mitreisende. Dem Gast wird daher empfohlen, Mitreisende über diese AGBs in Kenntnis zu setzen. Für die Vertragserfüllung haftet der Gast.
  4. Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Mehrwertsteuer.
  5. Soweit nicht anderweitig vereinbart, ist der Gesamtpreis durch den Gast sofort während der Buchung über die angebotenen Zahlungsmittel zu entrichten. Nach Zahlung des Gesamtpreises erhält der Gast auf elektronischen Wegen die Rechnung zugesandt, die gleichzeitig auch als Buchungsbestätigung dient. Der Gast ist verpflichtet, die Buchungsbestätigung/Rechnung auf Verlangen dem Camp-Betreuer vor Ort vorzuzeigen.
  6. Mit der Rechnung werden dem Gast die genauen Daten über die Lage der gebuchten Plätze (GPS-Daten) zugesandt. Die Benutzung eines GPS-Gerätes wird empfohlen. Neben den Koordinaten steht dem Gast aber auch eine verbale Wegbeschreibung für die „letzten Meter“ zur Verfügung.
  7. Preise (Stand 01.03.2023): 15 € (inkl. MwSt.) pro Zelt (max. 3 Personen pro Zelt)

 

3. Leistungen

  1. Der Umfang der zu erbringenden Leistung ergibt sich aus der Benutzerordnung im Internet (www.trekking-obere-donau.de), sowie aus dem hierauf Bezug nehmenden Angaben in der Buchungsbestätigung.
  2. Die Trekking-Camps sind in der Zeit vom 01.05. bis 31.10 eines jeden Jahres maximal für eine Nacht buchbar. Für die Nutzung der Plätze benötigt der Gast eine gültige Buchungsbestätigung (Näheres hierzu regelt Punkt 2).
  3. Die Anreise zu dem Trekking Camp kann ab 17 Uhr am Tag der Übernachtung erfolgen. Die Abreise vom Trekking Camp muss bis spätestens 10 Uhr erfolgen.
  4. Die Betreiber der jeweiligen Trekking-Camps sind im Anhang zu diesen AGBs aufgelistet.

 

4. Rücktritt/Kündigung/Abbruch/höhere Gewalt

  1. Der Gast kann bis zum 21. Tag vor der gebuchten Übernachtung vom Vertrag kostenfrei zurücktreten. Die Rücktrittserklärung hat er ohne Angabe von Gründen in Textform einzureichen.
  2. Tritt der Kunde nach dem 21. Tag vor Durchführung der vereinbarten Übernachtung zurück, so kann der Reisepreis nicht zurückerstattet werden.
  3. Der Naturpark hat das Recht vom Vertrag zurückzutreten, wenn dringende Gründe dies erfordern. Dringende Gründe sind insbesondere höhere Gewalt und bei Vertragsabschluss unvorhersehbare Umstände, die zu einer Gefährdung von Leib und Leben der Trekking-Camp Gäste führen können (z.B. Verkehrssicherungspflicht). Der Naturpark hat den Gast unverzüglich nach Kenntniserlangen in Textform über diese Stornierung in Kenntnis zu setzen. In diesem Fall wird dem Gast der Preis zurückerstattet.

 

5. Haftung

  1. Gast und Teilnehmende werden darauf hingewiesen, dass der Boden der Trekking-Camps uneben und mit Wurzel oder anderen Stolperfallen versehen sein kann und insofern Sturz- oder Stolpergefahr besteht. Des Weiteren können Äste, Insekten oder sonstige Tiere oder sonstige von der Natur stammenden Unregelmäßigkeiten Verletzungen des Gastes und der Teilnehmenden hervorrufen oder Beschädigungen and deren Gegenstände verursachen.
  2. Der Gast verzichtet grundsätzlich auf die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen aller Art gegenüber dem Naturpark, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Trekking-Camps entstehen.
  3. Der Haftungsverzicht gilt jedoch nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf einer fahrlässigen Pflichtverletzung des Naturparks oder einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Pflichtverletzung eines Bediensteten oder Beauftragten beruhen.Der Haftungsverzicht gilt nicht für sonstige Schäden, die auf einer grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Naturparks oder auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung derer Bediensteten oder Beauftragten beruhen.
  4. Der Gast haftet für jegliche entstandene Schäden an Inventar, Gelände und Ausstattungsgegenständen (Wie Toilettenhäuschen, Zeltplätze und Feuerstelle) des gebuchten Trekking-Camps, die durch ihn selbst oder den weiteren Teilnehmenden schuldhaft verursacht wurden. Aufsichtspflichtige Gäste haften für aufsichtsbedürftige Teilnehmende nach den gesetzlichen Vorschriften.
  5. Der Gast haftet insbesondere für Schäden, die durch ihn selbst oder die Teilnehmenden wegen sorglosen Umgangs mit Feuer oder des Anzündens von Feuer in Zeiten hoher Waldbrandgefahr fahrlässig oder vorsätzlich herbeigeführt wurden. Dem Gast wird empfohlen sich am Tag vor der Anreise im Internet auf der Homepage des Deutschen Wetterdienstes unter www.dwd.de über den aktuellen Grad der Waldbrandgefahr zu informieren.
  6. Der Gast haftet für sämtliche Sach- und Körperschäden, die von ihm schuldhaft verursacht worden sind.

 

6. Pflichten des Gastes

  1. Der Gast erkennt bei seiner Buchung die Benutzerordnung für die Trekking-Camps verbindlich an, die ihm mit den Buchungsunterlagen zugesandt werden und setzt auch Teilnehmende über die Benutzerordnung in Kenntnis. Diese Regelungen sind von Gästen und Teilnehmenden zwingend einzuhalten. Bei Verstoß gegen diese Bestimmungen kann der zur Überwachung eingesetzte Camp-Betreuer auf dem jeweiligen Camp das Hausrecht ausüben. Zuwiderhandlungen werden zur Anzeige gebracht.
  2. Der Gast hat sich spätestens am Tag vor der Nutzung des Trekking-Camps beim Deutschen Wetterdienst über die Prognose der Waldbrandgefahr und Unwetterwarnungen zu informieren. Wird vom Deutschen Wetterdienst für die relevanten Gebiete die Waldbrandgefahrenstufe (der Waldbrandgefahrenindex) 3 (mittlere Gefahr), 4 (hohe Gefahr) oder 5 (sehr hohe Gefahr) vorhergesagt, darf die Feuerstelle nicht benutzt und kein offenes Feuer entzündet werden. Die Feuerstelle darf insbesondere nicht benutzt werden, wenn der Betreiber vor Ort ein Feuerverbot verhängt hat.
  3. Feuer darf ausschließlich in der dafür vorgesehenen Feuerstelle entzündet werden und nur unter dauernder Aufsicht brennen. Beim Verlassen des Trekking-Camps muss sichergestellt sein, dass das Feuer vollständig gelöscht ist.

 

7. Rechtswahl/Gerichtsstand

  • Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist der Sitz des jeweiligen Naturparks.

 

8. Salvatorische Klausel

  • Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten AGB zur Folge. An die Stelle der unwirksamen Regelung tritt eine Regelung, die dem Zweck der ungültigen Regelung nach dem Parteiwillen am nächsten kommt.

 

 

Vertragspartner Projekt Trekking Obere Donau:

Naturpark Obere Donau e.V.

Wolterstraße 16

88631 Beuron

Tel.: +49 7466 9280 – 0

 

Betreiber der Trekking-Camps (Kooperationspartner):

Stadt Mengen

Hauptstraße 90

88512 Mengen

Camp Kuckucksnest

Camp Räuberlager

 

Stadt Sigmaringen

Fürst-Wilhelm-Straße 15

72488 Sigmaringen

Camp Fürstliche Höhen

Camp Himmelberg

 

Stadt Gammertingen

Hohenzollernstraße 5 - 7

72501 Gammertingen

 

 

 

48° 3' N, 8° 58° 0

Naturpark Obere Donau e.V.

Wolterstr. 16

88631 Beuron

0 74 66 / 92 80 - 0

info@trekking-obere-donau.de

Diese Website wurde im Rahmen der Naturparkförderung durch das Land Baden-Württemberg und die Lotterie Glücksspirale gefördert.

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